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Ab 18. März 2020: Kita- und Schulbetreuung vorübergehend eingestellt

www.havelland.de/coronavirus Regelungen für Notfallbetreuung in Kitas und Horten getroffen

Entsprechend einer Weisung des Landes Brandenburg hat der Landkreis Havelland am Sonntagabend, den 15. März 2020, zwei weitere Allgemeinverfügungen zum Umgang mit dem neuartigen Coronavirus erlassen. Darin wird einerseits festgelegt, dass vom 18. März bis zum 19. April 2020 an allen Schulen die Unterrichtserteilung sowie der Betrieb von Kitas untersagt sind. Andererseits wird geregelt, wie und für wen eine Notfallbetreuung sichergestellt wird.

Eine Notfallbetreuung in Kitas und Horten ist demnach nur vorgesehen, wenn beide Erziehungsberechtigte, im Falle von Alleinerziehenden der Inhaber des Sorgerechts, in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind und eine häusliche oder sonstige individuelle Betreuung nicht organisiert werden kann. Dies betrifft etwa Beschäftigte aus dem Gesundheitsbereich einschließlich der Apotheken, aus Staats- und Regierungsfunktionen sowie der Verwaltung, der Polizei, des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes, der Feuerwehr, der Rechtspflege und des Vollzugsbereichs. Ebenfalls dazu gehören die Bereiche Energie, Abfall, Ab- und Wasserversorgung, IT und Telekommunikation, Arbeitsverwaltung (Leistungsverwaltung), Land- und Ernährungswirtschaft, Lebensmitteleinzelhandel und Versorgungswirtschaft sowie die fortgeführte Kindertagesbetreuung.

Im Havelland soll die Notfallbetreuung in allen Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten, Hort) erfolgen. Den Bedarf für eine Notfallbetreuung können havelländische Eltern anzeigen, indem sie ein entsprechendes Formular ausfüllen. Dieses listet alle Berufsgruppen auf, welche die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen können. Das Formular und die dazugehörige Bestätigung vom Arbeitgeber sind wie die Allgemeinverfügungen selbst auf der Internetseite des Landkreises unter www.havelland.de/coronavirus  veröffentlicht. Zudem werden sie zeitnah in Schulen und Kitas des Havellandes bereitgehalten. In den jeweiligen Einrichtungen können die ausgefüllten Formulare auch wieder abgegeben werden.

Ausgenommen von den Allgemeinverfügungen sind unterdessen Kindertagespflegestellen. Sie können ebenso weitergeführt werden wie der Unterricht an Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ und für schwerstmehrfachbehinderte Schüler.

Allgemeine Handlungsempfehlungen sowie weitere Informationen zum Coronavirus hat der Landkreis Havelland im Internet unter www.havelland.de/coronavirus für die Bürger zusammengetragen. Ferner hat das Gesundheitsamt eine Hotline eingerichtet: Unter der Telefonnummer 03385/551 71 19 können Bürger montags und dienstags von 9 bis 18 Uhr, mittwochs und donnerstags von 9 bis 16 Uhr sowie freitags von 9 bis 14.30 Uhr Fragen zum Coronavirus stellen.

Ab Mittwoch, den 18. März 2020, finden in Brandenburg landesweit an Kitas und Schulen vorerst bis zum Ende der Osterferien am 19. April 2020 keine reguläre Betreuung und kein regulärer Unterricht mehr statt. Das hat die Landesregierung am Freitag, den 13. März 2020, in einer Sondersitzung des Kabinetts beschlossen. Mit dieser Vorsichtsmaßnahme soll die weitere Verbreitung des Coronavirus verlangsamt werden. Im Havelland soll die Umsetzung dieser Maßnahme mit einer Allgemeinverfügung geregelt werden.

Sobald diese fertig ist, wird sie im Internet unter www.havelland.de/coronavirus veröffentlicht. Eltern, deren Kinder von der Einstellung des Betriebs in Schulen und Kitas betroffen sind, wird daher empfohlen regelmäßig auf die Seite zu schauen, um sich rechtzeitig über die Regelungen informieren zu können.

Vorgesehen ist ab dem 18. März 2020 eine Notfallbetreuung in den Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten, Hort) sicherzustellen. Auf diese können jedoch grundsätzlich nur Eltern zurückgreifen, die keine eigene Betreuungsmöglichkeit haben und in Berufen der kritischen Infrastruktur arbeiten, zum Beispiel in der medizinischen Versorgung, bei der Polizei, in zentralen Bereichen der Verwaltung oder bei Versorgungseinrichtungen.

Den entsprechenden Bedarf können betroffene Eltern anzeigen, in dem sie ein passendes Formular ausfüllen. Dieses listet alle Berufsgruppen auf, welche die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen können. Das Formular wird gemeinsam mit der Allgemeinverfügung auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht und außerdem ab Montag, den 16. März 2020, in Schulen und Kitas des Havellandes bereitgehalten. In den Einrichtungen können die ausgefüllten Formulare auch wieder abgegeben werden.

Allgemeine Handlungsempfehlungen sowie weitere Informationen zum Coronavirus hat der Landkreis Havelland im Internet unter www.havelland.de/coronavirus für die Bürger zusammengetragen. Ferner hat das Gesundheitsamt eine Hotline eingerichtet: Unter der Telefonnummer 03385/551 71 19 können Bürger montags und dienstags von 9 bis 18 Uhr, mittwochs und donnerstags von 9 bis 16 Uhr sowie freitags von 9 bis 14.30 Uhr Fragen zum Coronavirus stellen.

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