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Schulunterricht findet (Scheibchenweise) wieder statt

Der Landkreis Havelland hat seine im Zuge der Corona-Pandemie erlassene Allgemeinverfügung zum Verbot der Unterrichtserteilung in den havelländischen Schulen erneut ergänzt und bis zum 22. Mai 2020 verlängert. Die Allgemeinverfügung benennt die zugelassenen Ausnahmen vom Unterrichtsverbot und konkretisiert damit noch einmal die schrittweise, geordnete Wiederaufnahme des Unterrichtes.

Der bereits seit dem 27. April 2020 wieder zugelassene Unterricht in der Jahrgangsstufe 10 an Ober- und Gesamtschulen sowie Gymnasien, in der Jahrgangsstufe 10 an Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ und in den beruflichen Bildungsgängen an Oberstufenzentren zur Prüfungsvorbereitung darf demnach fortgeführt werden. Entsprechendes gilt auch für Bildungsdienstleister im Bereich der beruflichen Bildung, überbetriebliche Lehrlingsunterweisung sowie vergleichbare Angebote. Ebenfalls fortgeführt werden kann der Unterrichtsbetrieb an Schulen, in denen Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ und Schüler mit einer schweren Mehrfachbehinderung beschult werden.

Ab dem 4. Mai 2020 zugelassen wird der Unterricht

  • in der Jahrgangsstufe 6 an Grundschulen,
  • in den Jahrgangsstufen 6 und 9 an Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“,
  • in der Jahrgangsstufe 9 an Oberschulen, Gesamtschulen und Gymnasien,
  • in der Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien,
  • in der Jahrgangsstufe 12 an Gesamtschulen und beruflichen Gymnasien,
  • in den Jahrgangsstufen 9 und 10 im Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der Fachoberschulreife,
  • in allen beruflichen Bildungsgängen an beruflichen Schulen, für die im weiteren Bildungsverlauf die zeitliche Anschlussfähigkeit zu gewährleisten ist.

Ab dem 11. Mai 2020 zugelassen wird der Unterricht

  • in der Jahrgangsstufe 5 an Grundschulen und
  • in der Jahrgangsstufen 5 an Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“.

Darüber hinaus sind pädagogische Angebote der Schule für Schüler, die Angebote im Rahmen des häuslichen Bereichs nur unzureichend erreichen oder die zur Wahrnehmung des Kindeswohls aufzunehmen sind oder im Einzelfall besonderer Unterstützung bedürfen, in den Jahrgangsstufen 1 bis 10 ebenso zugelassen.

Die aktuelle Fassung der Allgemeinverfügung für das Havelland ist auf der Internetseite des Landkreises unter www.havelland.de/coronavirus zu finden. Dort gibt es auch allgemeine Handlungsempfehlungen und weitere Informationen zum Coronavirus.

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