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Soloselbständige und Gastwirte – das Land Brandenburg unterstützt

Potsdam. Die Bundesregierung hat heute ihr Programm „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ gestartet. Adressaten sind Unternehmen, die nach wie vor unter Schließungen leiden oder wegen den Abstands- und Hygieneregeln ihre Kapazitäten nicht voll ausschöpfen können. Antragstellungen sind ab Freitag ausschließlich durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer möglich. Zuständig für die Bewilligung der Zuschüsse sind die Länder. In Brandenburg ist die Investitionsbank des Landes (ILB) mit der Umsetzung des Programms betraut. 

Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020). Den Unternehmen werden nicht-rückzahlbare Zuschüsse zu den fixen Betriebskosten gewährt. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die im April und Mai 2020 einen Umsatzrückgang von mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 nachweisen können. Auch Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb sind antragsberechtigt. Je nach Umsatzeinbruch werden zwischen 40 Prozent und 80 Prozent der betrieblichen Fixkosten erstattet. Wichtig: Anträge können ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer über das einheitliche Bundesportal gestellt werden.

€ 9.000,- bis € 150.000 je nach Unternehmensgröße

Die Förderung des neuen Programms ist deutlich höher als bei der Soforthilfe, es können von Juni bis August je nach Umsatzausfall bis zu 50.000 Euro pro Monat, insgesamt also bis zu 150.000 Euro, erstattet werden. Bei Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 9.000 Euro für drei Monate, bei Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro für drei Monate. Für das Bundesprogramm stehen insgesamt 25 Milliarden Euro zur Verfügung.

ILB stellt 60 Mitarbeiter für Antragsbearbeitung ab

Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach erklärte: „Ich bin sehr froh, dass die allermeisten Unternehmen hierzulande ihren Betrieb mittlerweile wieder aufgenommen haben und viele der freiberuflich und soloselbstständig Tätigen wieder ihrer Arbeit nachgehen können. Doch die Lage ist nach wie vor nicht einfach. Die Wirtschaft fährt erst nach und nach wieder hoch. Und in manchen Bereichen gibt es noch immer erhebliche Einschränkungen und Auswirkungen der Pandemie, beispielsweise in der Gastronomie, bei den Reisebüros oder bei Veranstaltungsmanagement und -logistik. Es ist notwendig und richtig, dass der Bund all diesen Unternehmen jetzt mit seiner Überbrückungshilfe unter die Arme greift und dem Mittelstand damit wieder auf die Beine hilft. Ich bin überzeugt, dass diese Unterstützung dazu beitragen wird, dass die Firmen diese schwierige Zeit überstehen. Ich bleibe optimistisch, dass unsere in diese Krise geratene märkische Wirtschaft auch diese Herausforderung meistern wird.“   

Tillmann Stenger, Vorstandsvorsitzender der Förderbank ILB, sagte: „Wir sind vorbereitet, das Programm für den Bund abzuarbeiten. Die ILB wird mit bis zu 60 Sachbearbeiter/innen an den Start gehen und die Bearbeitung der Anträge vornehmen. Unsere während des Corona-Soforthilfe-Programms gesammelten Erfahrungen werden wir einsetzen, um zügig und effektiv diese neue Aufgabe zu bewältigen.“

Antragsunterlagen sowie die detaillierten Förderbedingungen sind auf den Websites des Bundeswirtschaftsministeriums (www.bmwi.de) zu finden.

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