Corona-Quarantäne-regelungen für positiv Getestete und Kontaktpersonen
- Updated: 20. Januar 2022
Allgemeinverfügung zu Quarantäneregelungen für positiv Getestete und Kontaktpersonen
Zur Absenkung des Corona-Infektionsgeschehens hat der Landkreis Havelland eine neue Allgemeinverfügung mit gezielten Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz erlassen. Diese hebt die Allgemeinverfügung vom 17. November 2021 sowie die Ergänzung der Allgemeinverfügung vom 24. November 2021 auf. Sie bestimmt neue Quarantäneregelungen für positiv Getestete und Kontaktpersonen und tritt am 21. Januar 2022 in Kraft.
Isolationsanordnung für positiv getestete Personen
Positiv auf das SARS-Covid-2-Virus getestete Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Havelland haben oder zuletzt hatten, haben sich unverzüglich beim Gesundheitsamt zu melden und dort die erforderlichen Daten zu hinterlassen.
Dies soll vorzugsweise über das Meldeformular auf der Homepage des Gesundheitsamtes (https://www.havelland.de/coronavirus/datentransfer/) erfolgen. In Ausnahmefällen kann die Meldung per Email (hotlinegesundheitsamt@havelland.de) oder telefonisch (03385/551-7119) vorgenommen werden.
Unabhängig vom Impfstatus haben sich positiv Getestete in eine 10-tägige Isolation zu begeben. Sie dürfen den Isolationsort nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes verlassen. Der zeitweise Aufenthalt in einem zu dem Isolationsort gehörenden Garten, einer Terrasse oder eines Balkons ist alleine gestattet. Für vom Gesundheitsamt angeordnete Testungen darf der Isolationsort verlassen werden.
Eine Verkürzung kann durch Freitestung nach sieben Tagen durch einen PCR-Test oder einen qualifizierten Schnelltest erfolgen, soweit eine positiv getestete Person ab dem fünften Tag keine typischen Krankheitszeichen einer Covid-2-Infektion aufzeigt. Als qualifiziert gilt ein Test, der beim Paul-Ehrlich-Institut als solcher gelistet ist.
Positiv Getestete und an Corona Erkrankte sind verpflichtet, ihre Kontaktpersonen über den Zeitpunkt des positiven Testergebnisses bzw. über den Zeitpunkt des Auftretens von Symptomen der Erkrankung zu informieren.
- Quarantäneanordnung für engste Kontaktpersonen
Engste Kontaktpersonen sind Personen, die Kontakt mit einer im gleichen Haushalt lebenden infizierten Person bis zu zwei Tagen vor deren Erkrankungsbeginn bzw. deren positiven Testnachweis hatten.
Für diese Kontaktpersonen gilt Isolationsanordnung für positiv getestete Personen mit der Maßgabe, dass durch eine Auffrischungsimpfung (Booster) vollständig Geimpfte von der Quarantäne ausgenommen sind. Gleiches gilt für kürzlich Geimpfte oder kürzlich Genesene, die innerhalb der letzten drei Monate doppelt geimpft wurden oder genesen sind.
Schülerinnen und Schüler und Kinder können sich ab dem fünften Tag durch einen PCR-Test oder einen qualifizierten Schnelltest freitesten.
Soweit ein positives Testergebnis einer Kontaktperson vorliegt, ist gemäß ist Isolationsanordnung für positiv Getestete zu verfahren.
c) Anordnung für enge Kontaktpersonen
Schülerinnen und Schüler und Kinder sowie Personen mit engen Kontakten sollen sich eigenverantwortlich in eine Quarantäne im Sinne von Isolationsanordnung für positiv Getestete begeben.
Bei täglicher Testung in einem Zeitraum von 10 Tagen mit negativem Befund und ständiger Einhaltung der Maskenpflicht wird von einer Quarantäne abgesehen.
Durch eine Auffrischungsimpfung (Booster) vollständig Geimpfte sind ausgenommen. Gleiches gilt für kürzlich Geimpfte oder kürzlich Genesene, die innerhalb der letzten drei Monate doppelt geimpft wurden oder genesen sind.
Enge Kontakte sind direkter Kontakt im Nahfeld länger als 10 Minuten und einem Abstand von weniger als 1,5m, jedes direkte Gespräch ohne adäquatem Schutz oder direktem Kontakt sowie gemeinsamer Aufenthalt von mehr als 10 Minuten in einem Raum (Fahrzeug, Büro u.ä.).
Soweit ein positives Testergebnis einer Kontaktperson vorliegt, ist gemäß Isolationsanordnung für positiv Getestete zu verfahren.
d) Entscheidungen des Gesundheitsamtes im Einzelfall
Sind Kontaktpersonen im Sinne des Punkte b) und c) festgestellt, kann das Gesundheitsamt unter Prüfung des Einzelfalles für den Bereich der kritischen Infrastruktur andere Quarantäneentscheidungen treffen.
Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.
Die neue Allgemeinverfügung sowie weitere Informationen zum Coronavirus sind im Internet unter www.havelland.de/coronavirus zu finden.
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