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Uneinig Havelland

Alte Bräuche weiterleben wird angesicht der epidemischen Lage immer unübersichtlichlicher. Was in einer Stadt erlaubt, ist in einer anderen Stadt nicht erlaubt. Jede Stadt oder Gemeinde meldet dem Landkreis seine Anordnungen, die dann in eine Allgemeinverfügung umzusetzen ist. So zum Jahresswechsel 2021/2022 im Umgang mit der Pyrotechnik.

Einerseits gibt es ein bundesweites Verbot über den Verkauf an Feuerwerksköpern. Betroffene Unternehmen können über den Verlust zum Vergleichsjahr 2019 Corona Hilfen des Bundes beantragen, so die Pressemitteilung aus dem Wirtschaftsministerium. Andererseits wird die Umsetzung weiterer Massnahmen in den havelländischen Städten und Gemeinden unterschiedlich behandelt. So kann demnach in Rathenow beispielsweise geböllert werden während das im nahen Premnitz verboten ist. Daraus ergibt sich die Frage ob dadurch der „Böller Tourismus“ und Ungleichbehandlung gefördert werden?

Die Allgemeinverfügung des Landkreises, die zum Jaheswechsel die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen auf bestimmten öffntlichen Plätzen untersagt, bezieht sich ausschließlich auf öffentliche Plätze in Falkensee, Ketzin/Havel und Premnitz.

In der Zeit vom 31. Dezember 2021, 0 Uhr, bis zum 1. Januar 2022, 24 Uhr, ist die Verwendung von Pyrotechnik demnach auf folgenden öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen untersagt:

  • in der Stadt Falkensee
    • im direkten Bahnhofsumfeld in Falkensee und Finkenkrug,
    • auf dem Campusplatz rund um die Bibliothek sowie
    • auf dem Platz vor der Alten Stadthalle;
  • in der Stadt Ketzin/Havel
    • auf dem Marktplatz einschließlich der anliegenden Kreuzungsbereiche Rathausstraße, Friedrichstraße, Albrechtstraße,
    • im Kreuzungsbereiche Rathausstraße/Rudolf-Breitscheid-Straße,
    • im Kreuzungsbereich Falkenrehder Chaussee/Nauener Straße,
    • auf der Großen Festwiese und der Havelpromenade,
    • auf den Parkplätzen vor den Supermärkten (Edeka, Lidl, Netto),
    • auf dem Parkplatz Werderdammstraße Paretz;
  • in der Stadt Premnitz
    • entlang des öffentlichen Raumes entlang der Bundesstraße 102, einschließlich der Ortslagen Döberitz und Mögelin sowie
    • im öffentliche Bereich um den Premnitzer See.

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