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Landkreis fördert Balkonkraftanlagen

Ab sofort ist es möglich, bei der Stabsstelle für Klimaschutz und Nachhaltigkeit Online-Anträge zur Förderung von PV-Balkongeräten beim Landkreis Havelland einzureichen. Das Förderprogramm ist bis zum 15. Dezember 2024 befristet. Sollten die Fördermittel vor diesem Termin vollständig vergeben werden, endet das Programm vorzeitig.

Jeder Haushalt im Havelland, der im Jahr 2024 eine Balkonkraftanlage bereits erworben und installiert hat oder zu erwerben plant, kann eine Förderung in Höhe von 200 Euro vom Landkreis in Anspruch nehmen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung für die Fördermittel muss die Anlage bereits installiert und im Marktstammdatenregister eingetragen sein. Für dieses Förderprogramm ist ein Budget von 42.000 Euro vorgesehen.


„Mit unserem Förderprogramm für PV-Balkongeräte unterstreichen wir unser Engagement für Klimaschutz und machen es den Bürgerinnen und Bürgern des Havellandes etwas leichter, aktiv zur Energiewende beizutragen. Dies ist ein weiterer Schritt auf unserem gemeinsamen Weg in eine nachhaltigere Zukunft“, erklärt Michael Koch, Beigeordneter und zuständiger Dezernent

Foto: Landkreis Havelland


Solarpaket I erleichtert Anmeldeverfahren

Es wird erwartet, dass der Bundestag das Solarpaket I bald verabschieden wird, wodurch die maximale Leistung von Wechselrichtern auf 800 Watt angehoben wird. Diese Erhöhung verbessert das Einsparpotenzial in den Haushalten deutlich. Stecker-Solargeräte können jährlich etwa 729 kWh grünen Strom erzeugen, was nicht nur zu finanziellen Einsparungen führt – bei einem Strompreis von 30 Cent pro Kilowattstunde entspricht dies einer Reduzierung der Stromkosten um etwa 216 EUR pro Jahr – sondern auch 312 kg CO2-Emissionen einspart. Bis zur Verabschiedung und dem Inkrafttreten des Solarpaketes I bieten viele Hersteller die Möglichkeit, die Leistung des Wechselrichters auf die derzeit zulässigen 600 Watt zu drosseln. Nach der Aktivierung des Gesetzes kann die Leistung dann einfach per App angepasst werden.


Und das soll im Solarpaket I neu geregelt werden:

  • Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt und kein Zweirichtungszähler vorläufig erforderlich
  • Vereinfachte Meldung bis 2 Kilowatt (installiert) und 800 Voltampere ( Wechselrichterleistung)
  • Herkömmlicher Schukostecker Anschluss

    Foto, auch Titel : Landkreis Havelland

Stecker-Solargeräte bieten eine flexible Installationsmöglichkeit, sei es auf der Terrasse oder dem Balkon, wodurch auch Mieter die Vorteile selbst erzeugter Sonnenenergie genießen können. Der durch die Balkonanlage produzierte Strom wird unmittelbar im Haushalt für den Eigenverbrauch genutzt, während Überschüsse ins öffentliche Netz eingespeist, jedoch nicht vergütet werden. Zudem ist es erforderlich, die Anlage bei der Bundesnetzagentur anzumelden.

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