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NEIN zur AfD

Über 400 Teilnehmer*innen zeigten ihren Unmut über den Landesparteitag der Berliner AfD in Paaren/Glien. Laut und bunt wurde die Parteipolitik von allen Anwesenden verurteilt. Michael Huppertz hat mit der Kamera einige Szenen und O-Töne der Demonstration eingefangen.

Die Demonstranten richteten ihre Kritik aber auch an den Landkreis Havelland weil dieser mit dem MAFZ die Durchführung erst ermöglicht habe. Über 170 Absagen kassierten die Organisatoren*innen der Afd von Berliner Veranstaltungshäusern, so auch von der Messe Berlin und mussten fünf mal den Parteitag verschieben. Das mit dem MAFZ ein Vertrag geschlossen wurde begründet der Landkreis in seiner öffentlichen Stellungnahme:

Die MAFZ GmbH, deren Mehrheitseigner der Landkreis Havelland ist, vermietet regelmäßig Räumlichkeiten für verschiedene Veranstaltungen, unter anderem auch an Parteien. Da es sich bei der MAFZ GmbH um eine kreisliche öffentliche Einrichtung im Sinne des § 5 PartG handelt, verbietet der Grundsatz der Gleichbehandlung politischer Parteien gem. § 5 PartG i.V. m. Art. 3 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 GG sowie Art. 21 GG und Art. 38 GG eine Ungleichbehandlung der einzelnen Parteien. Eine Ablehnung der Vermietung an eine bestimmte Partei wäre daher rechtlich nicht haltbar.

Das Gesundheitsamt des Landkreises Havelland hat für die Veranstaltung am 13./14.03.2021 im MAFZ in Paaren im Glien für maximal 300 Personen eine Ausnahmegenehmigung nach § 7 Absatz 4 der 6. SARS-CoV-2-EindV erteilt. Der Veranstalter muss sicherstellen und der Betreiber ermöglichen, dass Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden, die Steuerung des Zugangs zur Vermeidung von Menschenansammlungen oder Schlangenbildung umgesetzt wird, medizinische Masken dort wo es vorgeschrieben ist getragen werden, die festgelegte Personenanzahl nicht überschritten wird, für ausreichend Luftzufuhr gesorgt wird und die Teilnehmer registriert werden.

Für den genannten Zeitraum hat der Mieter ein eigenständiges Hygiene- und Sicherheitskonzept bei den zuständigen Behörden vorgelegt. Grundsätzlich gelten darüber hinaus für alle Mieter die allgemeinen Richtlinien der Hausordnung der MAFZ GmbH. Die Einhaltung der Hausordnung ist im jeweiligen Mietvertrag verankert. Alle relevanten Unterlagen liegen den entsprechenden staatlichen Stellen vor, wurden genehmigt und werden konsequent vor, während und im Nachgang zur Veranstaltung umgesetzt.

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