Corona und kein Ende
- Updated: 15. Dezember 2021
Geänderte Corona-Verordnung gilt ab heute:
Diskotheken und Clubs müssen schließen
Von der 2G-Regelung sind Kinder unter 14 Jahren künftig ausgenommen
Bei allen Diskussionen und Argumentation für und wider der Thematik „Impfen – ja oder nein“ kann jeder einzelne das vielzitierte „Recht auf Unversehrtheit“ oder anderer Beweggründe für sich in Anspruch nehmen. Nur, der- oder diejenige muss andererseits aber auch akzeptieren, dass eine Mehrheit sich impfen lässt und zwar nicht nur aus eigenem Interesse sondern auch aus Verantwortung gegenüber den sozialen Gemeinschaften. Das Ziel ist vorgegeben: die Pandemiegeschwindigkeit zu reduzieren und möglichst geringe Inzidenzen erreichen. Der Landkreis Havelland setzt seit heute die neue Eindämmungsverordnungen um, die am Mittwoch von der Brandenburgischen Regierung auf den Weg gebracht wurde.
Das Corona- Virus und seine Gegenmassnahmen haben die Gesellschaft bereits gepalten. Teilweise gewaltsame Demonstrationen sind die Folge. Auch im Havelland. Worüber jedoch nicht gesprochen wird sind die Folgen des Virus, das mit einer Influenza nicht vergleichbar ist. So hat beispielsweise Professor Dr. Lars Knudsen von der medizinischen Hochschule Hannover das Chaos, das in der Lunge angerichtet wird näher untersucht. Er beschreibt den Vorgang auf der Homepage der Hochschule mit „…die Viren dringen in das Lungenparenchym ein, also den Teil der Lunge, in dem die Sauerstoffaufnahme ins Blut stattfindet. Dort befallen sie bevorzugt die Verteidiger der Lungenbläschen, die Alveolären
Chaos in der Lunge
Epithelzellen Typ 2 (AE2). Sie bilden das sogenannte Surfactant (Surface active agent). Dieses spezielle Tensid verringert die Oberflächenspannung – etwa wie die Tenside im Spülmittel die Oberflächenspannung von Wasser herabsetzen. Dadurch können sich die Lungenbläschen problemlos auffalten und bleiben geöffnet, so dass der Gasaustausch möglich ist und die Lunge gleichmäßig belüftet wird. „SARS-CoV2 schädigt das Alveolarepithel und die AE2-Zellen, wodurch die Surfacant-Funktion gestört wird und die Lungenbläschen in sich zusammenfallen“, erklärt der Facharzt für Innere Medizin und Pneumologie. Weil die Lungenbläschen wie eine Art schlaffer Luftballon aus vielen Falten bestehen und ähnlich wie ein feines Netz aus Gummibändern miteinander verbunden sind, üben die geschrumpften Alveolen auf ihre Nachbarn Zugkräfte aus und dehnen sie übermäßig. Dieser mechanische Stress könnte bei künstlicher Beatmung weiter erhöht werden und die nur wenige tausendstel Millimeter dünnen Wände der Lungenbläschen nachhaltig schädigen.“ Das ist nur eines der zahlreichen Ergebnisse medizinischer Forschung , die zeigen worüber wir uns unterhalten.
Eindämmungsverordnung erweitert
Die brandenburgische Landesregierung hat am gestrigen Dienstag weitere Änderungen der Zweiten SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung beschlossen. Brandenburg setzt damit weitere Maßnahmen um, auf die sich Bund und Länder am 2. Dezember verständigt hatten. Die geänderte Corona- Verordnung tritt am heutigen Mittwoch in Kraft und gilt zunächst bis 11. Januar 2022.
Die bisherigen Schutzmaßnahmen gelten laut der aktuellen Eindämmungs- verordnung weiter. Dazu zählen das Abstandsgebot im öffentlichen Raum und die Maskenpflicht an Schulen. Auch die 2G-Regel gilt weiterhin fort, unter anderem im Einzelhandel, in Gaststätten und Hotels, bei Kulturveranstaltungen wie Theater und Kino sowie bei körpernahen Dienstleistungen wie dem Besuch des Friseurs. Eine nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte in sogenannten Hotspot-Regionen gilt auch weiterhin ab einer Inzidenz von 750 an drei aufeinanderfolgenden Tagen. Neu geregelt sind in der Eindämmungsverordnung
Zusammenkünfte im privaten und öffentlichen Raum.
Treffen sind erlaubt –
2G machts möglich
Treffen von ausschließlich Geimpften und Genesenen sind in geschlossenen Räumen mit bis zu 50 und unter freiem Himmel mit bis zu 200 gleichzeitig Anwesenden zulässig.
Zusammenkünfte im privaten und öffentlichen Raum, an denen nicht ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen, sind nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts und höchstens zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts zulässig. Kinder bis 14 Jahre sind von dieser
Regelung ausgenommen.
Diskotheken und Clubs müssen schließen. Das gilt allerdings nicht für Pubs, die den Gaststätten zugeordnet sind. Weiterhin sind Großveranstaltungen nur noch mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 1000 Gästen möglich. Darüber hinaus obliegt es den Landkreisen per Allgemeinverfügung Ansammlungen von Personen am Silvester- und Neujahrstag sowie die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen auf öffentlichen Plätzen zu regeln, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Bei der 2G-Zutrittsgewährung gibt es eine neue Altersgrenze: Statt wie bisher Kinder unter 12 Jahren haben ab heute alle Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ohne Testnachweis Zutritt zu 2G-Bereichen,
auch wenn sie nicht geimpft oder genesen sind.
Weiterhin ist der gelbe Impfpass für den Nachweis des Impfstatus‘ nicht mehr ausreichend.
Digitales COVID-Zertifikat erforderlich
Deshalb müssen Impf- und Genesenennachweise als digitales COVID-Zertifikat in elektronischer oder gedruckter Form vorgezeigt werden.
Diese sind in Apotheken kostenfrei erhältlich. Weihnachtsgottesdienste sind möglich, allerdings auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts. Auch das gemeinsame Singen in geschlossenen Räumen ist mit der
Einhaltung eines Abstands von mindestens zwei Metern laut
Verordnung gestattet.
Die aktuelle Eindämmungsverordnung ist unter folgendemLink aufrufbar: Aktuelle Eindämmungsverordnung
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