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Weitere Lockerungen: Anpassung der Corona-Eindämmungsverordnung
- Updated: 26. April 2020
Die Brandenburger Landesregierung hat am Freitag, den 24. April 2020, eine Änderung der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus in Brandenburg (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung) beschlossen. Die Verordnung wurde in einigen Punkten angepasst und erweitert.
So haben in Brandenburg ab Montag, den 27. April 2020, alle Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr in Verkaufsstellen des Einzelhandels sowie Fahrgäste bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Damit soll die Tröpfchenübertragung beim Husten, Niesen, Sprechen und Atmen verringert werden.
Durch die nun erfolgte Anpassung der SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung gibt es ab dem 4. Mai 2020 auch Änderungen für die Durchführung von Versammlungen unter freiem Himmel. Die maximale Teilnehmerzahl wird hierbei von 20 auf 50 erhöht. Jedoch bleiben Versammlungen weiterhin genehmigungspflichtig.
Ebenfalls ab 4. Mai 2020 gilt auch für religiöse Veranstaltungen und Zeremonien die Erhöhung der Teilnehmerzahl von 20 auf 50. Auch Gottesdienste sind dann wieder möglich. Außerdem ist ab diesem Datum die Öffnung von Friseurbetrieben erlaubt. Die strikte Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln ist jeweils Voraussetzung.
„Die Änderung der Eindämmungsverordnung bedeutet für die derzeitigen Einschränkungen des öffentlichen Lebens erneut kleine Lockerungen“, sagt Landrat Roger Lewandowski. Im Havelland ist die Anzahl der am Coronavirus infizierten Menschen zuletzt langsamer angestiegen. „Das ist auch ein Ergebnis der zuvor getroffenen Maßnahmen, welche die Havelländer größtenteils sehr verantwortungsbewusst eingehalten haben.“
Grundsätzlich seien alle Bürgerinnen und Bürger weiterhin angehalten ihre persönlichen Kontakte auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren und auch den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. „Andernfalls könnte es jederzeit wieder zu einem sprunghaften Anstieg der Fallzahlen kommen“, so Landrat Lewandowski. Die Lage sei weiter ernst und es gebe noch keinen Grund Entwarnung zu geben. Mit Stand vom 25. April 2020 gibt es im Havelland 150 dokumentierte Corona-Infektionen, fünf Havelländer sind bisher an den Folgen des Virus verstorben.
Die SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung sowie die Verordnung zur Änderung, allgemeine Handlungsempfehlungen und weitere Informationen zum Coronavirus hat der Landkreis Havelland im Internet unter www.havelland.de/coronavirus für die Bürgerinnen und Bürger zusammengetragen.
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